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Bei einer Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung erhalten Sie vom behandelnden Arzt eine Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie.
In der Regel beinhaltet diese Verordnung eine Erstdiagnostik und weitere 10 Therapieeinheiten.
Die Kosten der Therapie werden grundsätzlich von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung zahlen 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10€ Verordnungsblattgebühr pro Verordnung.
Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt die Zuzahlung.
Der behandelnde Arzt wird fortlaufend über den aktuellen Therapiestand informiert.
Die Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung durch den Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Internisten, Kieferorthopäden oder Hausarzt in unserer Praxis, bei Ihnen zu Hause und im Pflegeheim.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.
Die Sprachentwicklungsverzögerung bzw. -störung betrifft den Wortschatz, die Grammatik, die Aussprache und das Sprachverstehen und kann in der Folge zu einer Beeinträchtigung in der Kommunikation und des Lese-/Schreiberwerbs führen.
Bei einer Artikulationsstörung ist die Aussprache von Lauten bzw. Lautverbindungen betroffen. Zum Beispiel aufgrund von sprechmotorischen Problemen oder phonologischen Störungen, die dazu führen, dass Laute nicht an der korrekten Position im Wort verwendet werden können.
Die Myofunktionelle Störung zeigt sich in Bewegungs- und Koordinationsabläufen des muskulären Gleichgewichts aller am Schlucken beteiligten Strukturen (Wangen-, Lippen- und Zungenmuskulatur). Der dauerhafte Zungenstoß gegen die Zähne beim Schlucken kann z.B. zu Zahn- und Kieferfehlstellungen führen.
Stottern zeigt sich durch ungewollte Wiederholungen, Dehnungen von Lauten oder Blockaden, bei denen die Sprechbewegung völlig “steckenbleibt”.
Poltern zeigt sich in schnellem und/ oder unregelmäßig (irregulär) schwankendem Sprechtempo. Es treten dabei Auslassungen, Verschmelzungen und artikulatorische Veränderungen von Lauten, Silben, Wörtern und Phrasen auf. Das Sprechen wird dadurch schwer verständlich.
Bei einer auditiven Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörung hat der Patient Schwierigkeiten bei der Weiterverarbeitung gehörter Informationen ohne, dass eine Störung des Hörorgans selbst oder eine Intelligenzminderung vorliegt.
Bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zeigen sich oft Probleme in der phonologischen Bewusstheit. Zu den Auffälligkeiten im Schulalter gehören außerdem Probleme beim Schreiben, erschwertes Lesenlernen oder Wahrnehmungsprobleme.
Eine verbale Entwicklungsdyspraxie (VED) äußert sich in der Unfähigkeit, Bewegungen richtig zu planen und auszuführen. Sie ist abzugrenzen von einer phonetischen Störung, einer phonologischen Störung und einer neurologisch bedingten Sprechapraxie.
Eine Aphasie ist ein Verlust des Sprechvermögens oder Sprachverstehens infolge einer Erkrankung des Sprachzentrums im Gehirn, zum Beispiel durch einen Schlaganfall oder ein Schädel-Hirn-Trauma.
Die Dysarthrie ist eine erworbene neurogene Sprechstörung, die durch eine Schädigung des zentralen oder des peripheren Nervensystems verursacht wurde. Hierbei ist hauptsächlich die Artikulation betroffen – Gesprochenes klingt “verwaschen”. Prosodie und Stimmklang können ebenfalls betroffen sein.
Die Dysphagie beschreibt Schluckstörungen infolge von neurologischen Erkrankungen wie einem Schlaganfall, nach operativen Eingriffen oder als Unfallfolge. Im schlimmsten Fall kann eine Dysphagie durch Aspirieren zu einer Lungenentzündung führen.
Das Trachealkanülenmanagement wird erforderlich, wenn aufgrund von einer schweren Dysphagie, etwa durch eine schwere Hirnschädigung oder einer neurologisch degenerativen Erkrankung, der Schluckakt nicht mehr gesichert werden kann. Beatmete Patienten mit Trachealkanüle können durch unsere Praxis ebenfalls behandelt werden.
Die Sprechapraxie ist eine Störung der Planung von Sprechbewegungen, die sich im Bereich der Artikulation, der Sprechmelodie und des Sprechrhythmusses, sowie des Sprechverhaltens deutlich macht.
Eine Stimmstörung ist organisch-, psychisch- oder funktionell bedingt, diese kann bei Kindern sowie bei Erwachsenen auftreten.