Bei einer Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung erhalten Sie vom behandelnden Arzt eine Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie.
In der Regel beinhaltet diese Verordnung eine Erstdiagnostik und weitere 10 Therapieeinheiten.
Terminvereinbarung
Sobald Sie eine Heilmittelverordnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns telefonisch 0221 560 806 04, per E-Mail info@logopaedie-wilhelmplatz.de oder über unser Kontaktformular.
Offene Fragen werden hier geklärt und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
Therapie
Zu Beginn wird sowohl eine ausführliche Anamnese, als auch eine Diagnostik durchgeführt. Darauf aufbauend werden innerhalb der Therapie individuelle Übungen durchgeführt, um Ihnen zielführend weiterzuhelfen.
Die Therapie findet ein- oder mehrmals wöchentlich statt (variierend je nach Störungsbild).
Bericht an behandelnden Arzt
Nach Beendigung einer Heilmittelverordnung wird ein Bericht an den behandelnden Arzt geschrieben.
Gemeinsam wird entschieden, ob weiterer logopädischer Handlungsbedarf besteht. Bei weiterem Handlungsbedarf wird ein Folgerezept ausgestellt.